Es handelt sich bei diesem Urteil nicht um den ersten Versuch die Ergebnisse der friedlichen Revolution zu revidieren. So hat das Bundesverfassungsgericht die von der ersten frei gewählten Volkskammer beschlossene Rentenkappung der Systemnahen als verfassungswidrig erklärt. Im Prinzip führen diese Schritte dazu, die friedliche Revolution von 1989 und die Wiedervereinigung 1990 als illegal und rechtsstaatswidrig zu erklären. Tatsächlich wurden die politische Logik und das politische Recht der Herrschenden um der Freiheit willen missachtet und gebrochen. Wer aber die Unfreiheit nicht kennt, weiß auch nicht, dass die Freiheit durch politische Aktionen den Diktatoren abgetrotzt werden muss. Die Rechtsprechung im vereinten Deutschland sollte darum die politischen Befreiungsakte in die Rechtswirklichkeit integrieren, da sie die Rechtsgrundlagen des neuen Staates konstituierten. Der Rechtstaat benötigt juristisches Personal, das wenigstens einen Bruchteil des Freiheitswillens und der Zivilcourage aufbringt, die 1989 die Verteidiger von Recht von Freiheit an den Tag legten.
Bärbel Bohley, Vorsitzende
Dr. Ehrhart Neubert, stellvertretender Vorsitzender
Siegfried Reiprich, Vorstand