Offener Brief wg. Talkshow Späth - Gysi, Januar 2003

Vera Lengsfeld - Mitglied des Deutschen Bundestages

Presseerklärung vom 18. Januar 2003

Offener Brief an Prof. Dr. Lothar Späth

Sehr geehrte Damen und Herren, im Namen der Unterzeichner gebe ich Ihnen folgenden Offenen Brief an Prof. Dr. hc. Lothar Späth zur Kenntnis.

Freundlich grüßt Sie! Vera Lengsfeld, MdB

„Sehr geehrter Herr Professor Späth,

mit höchstem Befremden nehmen wir zu Kenntnis, daß Sie tatsächlich gemeinsam mit Herrn Gysi eine Talk-Sendung des Mitteldeutschen Rundfunks moderieren wollen. Die Verstrickungen Gysis in das dikatorische System der DDR sind allzubekannt. Wie Frau Birthler unterdessen bestätigt hat, wurde Dr. Gysi diesmal von der Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen nicht überprüft.

Wir möchten Sie darauf hinweisen:

Der Bundestagsausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung leitete 1995 wegen konkreter Verdachtsmomente hinsichtlich einer inoffiziellen Zusammenarbeit von Gysi mit der Stasi eine Zwangsüberprüfung mit dem Ziel ein, eine mögliche Stasi-Vergangenheit von Gysi aufzuklären.

Im März 1997 legte die Berliner Gauck-Behörde dem zuständigen Bundestagsausschuß eine Ergänzung ihrer gutachterlichen Stellungnahme vom Mai 1995 vor, in der sie zu dem Schluss gelangte, daß Gysi von 1978 bis 1989 inoffiziell mit der Hauptabteilung XX/OG beziehungsweise XX/9 des Stasi-Ministeriums zusammengearbeitet habe. Der Immunitätsausschuß des Bundestages stellte am 8. Mai 1998 eine inoffizielle Tätigkeit des Abgeordneten Dr. Gysi für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR als erwiesen fest:

„Dr. Gysi hat nach Überzeugung des Ausschusses seine Anwaltstätigkeit für Robert Havemann, Rudolf Bahro, Franz Dötterl sowie Gerd und Ulrike Poppe dazu benutzt, um im Rahmen seiner inoffiziellen Zusammenarbeit dem MfS Informationen über seine Mandanten zu liefern und Arbeitsaufträge des MfS auszuführen. Die Überprüfung der verschiedenen Mandatsverhältnisse hat in jedem der genannten Fälle ergeben, daß Rechtsanwalt Dr. Gysi personenbezogene Informationen, Einschätzungen und Bewertungen zu seinen Mandanten an das MfS weitergegeben hat (...).“ (Bundestags-Drucksache 13/10893, S. 3.)

Der Ausschuß stellte weiter fest:

„Dr. Gregor Gysi hat in der Zeit seiner inoffiziellen Tätigkeit Anweisungen seiner Führungsoffiziere über die Beeinflussung seiner Mandanten ausgeführt und über die Erfüllung seiner Arbeitsaufträge berichtet. Er hat sich hierauf nicht beschränkt, sondern auch eigene Vorschläge an das MfS herangetragen. Dr. Gysi hat seine herausgehobene berufliche Stellung als einer der wenigen Rechtsanwälte in der DDR genutzt, um als Anwalt auch international bekannter Oppositioneller die politische Ordnung der DDR vor seinen Mandanten zu schützen. Um dies Ziel zu erreichen, hat er sich in die Strategien des MfS einbinden lassen, selbst an der operativen Bearbeitung von Oppositionellen teilgenommen und wichtige Informationen an das MfS weitergegeben. Auf diese Erkenntnisse war der Staatssicherheitsdienst zur Vorbereitung seiner Zersetzungsstrategien dringend angewiesen. Das Ziel dieser Tätigkeit unter Einbindung von Dr. Gysi war die möglichst wirksame Unterdrückung der demokratischen Opposition in der DDR.“ (ebd.)

Gysi klagte gegen diese Feststellung vor dem Bundesverfassungsgericht und unterlag am 30. Juni 1998.

Gysi war verantwortlich, auch das hat der Untersuchungsausschuß des Bundestages festgestellt, für die Verschiebung des SED-Vermögens.

Wir bitten Sie, von der gemeinsamen Moderation einer Sendung mit diesem Mann dringend Abstand zu nehmen! [...]“

gez.

Bürgerbüro e.V.:

Dr. Ehrhart Neubert, Hildigung Neubert, Jens Planer Friedrich, Siegfried Reiprich, Wolfgang Kupke

Autorenkreis der Bundesrepublik: Prof. Ines Geipel

Bund Stalinistisch Verfolgter: Hans Schwenke (Bundesvorsitzender)

Union der Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft: Horst Schüler (Vorsitzender)

Hans-Joachim Föller, Journalist u. Sozialwissenschaftler

Arnold Vaatz, MdB

Vera Lengsfeld, MdB


aktualisiert: 05.02.2003

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