Ergebnisse der friedlichen Revolution revidiert
Das Bundesverfassungsgericht gab am gestrigen Tage zwei Entscheidungen bekannt, wonach Kürzungen der Renten von DDR-Funktionären verfassungswidrig sind, sofern diese nicht Mitarbeiter der Stasi gewesen waren. Der Gesetzgeber
wurde aufgefordert, eine Neuregelung hinsichtlich einer Erhöhung der Rente für diesen Personenkreis zu schaffen.
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